1743 Chur-Mayntzischer Land- und Schreib-Calender 4° N.N. Mainz
Erst ab dem Jahr 1743 war die Reihe des "Chur-Mayntzischen Land- und Schreib-Calenders" durch ein kurfürstliches Privilegium vom 26. Mai 1742 geschützt. Das Privilegium wurde dem St. Rochus-Hospital erteilt.
Die Textspalte bringt die Widmungsadressaten: den Kurfürsten sowie die Prälaten und Domkapitulare des Erzdomstifts Mainz.
Bei der Signatur ist „2. Ex.“ durchgestrichen, weil dieses Exemplar für 1743 nachträglich als zu einer anderen Kalenderreihe zugehörig (weil jetzt privilegiert und von einem anderen Drucker gedruckt) wurde, als das erste Exemplar für 1743 von Friedrich Sternfeld (siehe ID 07150); dieser Kalender ist nicht privilegiert. Beide Kalender für 1743 tragen aber den Haupttitel „Chur-Mayntzischer Land- und Schreib-Calender“. Den Titelblättern ist jeweils ein anderer Kupfertitel davor gebunden.